Tierärztliche Honorargestaltung
Nach den Empfehlungen und Vorgaben der österreichischen Tierärztekammer www.tieraerztekammer.at
Auszug aus der „Tierärztlichen Honorarinformation“ und „Stundensatz für tierärztliche Leistungen“
Höherwertige Dienstleistungen, dazu zählen auch Tätigkeiten einer Tierarztpraxis, werden seit Längerem nach Zeiteinheiten vergütet. Die Stundentarife dienen dazu, die realen Bedingungen einer Vollkostenrechnung abzubilden.
Die Gesamtleistung setzt sich zusammen aus Arbeitszeit, Geräteaufwand, Materialeinsatz, Fahrtkosten, sonstigem Aufwand und Umsatzsteuer.
Arbeitszeit
Alle Arbeitsschritte: Ordination, Aufnahme, Vor- und Nachbereitung von Besteck und Betriebsmitteln, tatsächliche Operation/Arbeitszeit aller Beteiligten (Tierärzt*in, Assistent*in), Aufbereitung und Reinigung der Käfigplätze und andere Tätigkeiten. Verrechnung erfolgt nach zeitabhängigen Sätzen (von der ÖTK festgelegt!) Zuordnung zu den einzelnen Leistungsstufen; Kostengefüge durch ÖTK errechnet (kalkulatorischer Stundensatz). Diese sind mit dem Mindeststundensatz der Stufe, oder bei entsprechender Leistung auch linear höherstufig anzusetzen. Die kleinste Berechnungseinheit ist immer ein*e Tierärzt*in.
Die Arbeitsleistung wird mithilfe des kalkulatorischen Stundensatzes berechnet, aliquot zum erbrachten Zeitaufwand.
Dokumentationsleistung
Dokumentationsleistungen, die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben als auch aufgrund von sonstigen Vorgaben zu erstellen sind, werden nach entsprechender Aufwandsschätzung zur Verrechnung gebracht.
Geräteaufwand
Stundenschlüssel z. B. Narkosegerät, Überwachungsmodul, Röntgen, Ultraschall, EKG, Zahnstation
Materialeinsatz
Medikamente, Einwegmaterialien (Unterlagen, Spritzen), Verband etc.
Sonstiger Aufwand
Spezielle Reinigung und Wartung des eingesetzten Materials (OP-Besteck, Schutzbekleidung und Ausrüstung etc.)
Umsatzsteuer
Von Tierärzt*innen gegenüber dem Staat einbehaltene und weiterzugebende Steuerlast.
Wie errechnet sich der zugrunde gelegte kalkulatorische Stundensatz?
Der verlautbarte Stundensatz gliedert sich beispielsweise in drei Abschnitte:
- Kalkulatorische Gemeinkosten: das sind alle Kosten einer Praxis, die nicht dem Patienten zugerechnet werden können (Miete, Betriebskosten, Personalkosten, Kapitalbindungskosten, Fortbildungskosten, Kammerumlagen, Laborkosten etc.).
- Kalkulatorischer Unternehmer*innenlohn: entspricht einem Arbeitseinkommen zur Deckung der privaten Lebensführung, hier wird der Vergleich eines*einer Akademiker*in(ATA) im Bundesdienst herangezogen.
- Private Pensionsvorsorge
Die Berechnung für die konkrete Leistung erfolgt aliquot dem erbrachten Zeitaufwand. Alle anderen Kosten für Verbrauchsmaterialien, Medikamente und Geräteaufwand sind individuell zum Fall zu kalkulieren und dem Stundensatz zuzurechnen.